Das bringt Ihnen die Teilnahme an der 1-tägigen Fortbildung:
- Die Teilnehmer*innen gewinnen einen Überblick über die Gesetzesänderungen und können gemeinsam die Auswirkungen der Reform auf ihr Arbeitsfeld diskutieren.
Dozent/in: Christine Teiting: Geschäftsführerin, Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck e.V.
Seminar-Inhalt
Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung hatte bereits 2015 festgestellt, dass das seit 1992 geltende, deutsche Betreuungsrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist, da das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen durch das geltende Recht eingeschränkt wird. Vor allem, dass stellvertretende Entscheidungen durch den Betreuer für betreute Menschen getroffen werden können, wurde vom UN-Fachausschuss bemängelt. Zudem forderte der UN-Ausschuss Konzepte, um Menschen bei ihren eigenen Entscheidungsfindungsprozessen besser unterstützt werden.
Das führte neben einer Qualitätsdebatte in der rechtlichen Betreuung und weiteren Gesetzesreformen wie das BTHG zu einer umfangreichen Reform des Betreuungsrechtes die am 01.01.2023 in Kraft tritt.
Themen der Fortbildung werden sein:
- Die “Magna Carta” des Betreuungsrechtes der neue § 1821 BGB: unterstützte Entscheidungsfindung statt stellvertretendes Handeln, Vorrang der Wünsche des Betreuten
- Weitere Änderungen des Betreutenrechtes
- Das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) löst ab 2023 das bisherige Betreuungsbehördengesetz ab und regelt künftig die Stellung, Aufgaben und Pflichten von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen sowie die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften für ehrenamtliche und berufliche Betreuer; dies umfasst insbesondere die Registrierung sowie datenschutzrechtliche Aspekte
- Ehegattenvertretungsrecht in medizinischen Akutsituationen
Zielgruppe: Die Fortbildung richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Eingliederungshilfe